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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10   

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https://dejure.org/2010,27498
OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10 (https://dejure.org/2010,27498)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2010 - 2 L 15/10 (https://dejure.org/2010,27498)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2010 - 2 L 15/10 (https://dejure.org/2010,27498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Zulassung der Berufung bezüglich einer bauaufsichtlichen Sicherungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Zulassung der Berufung; Bestimmtheit einer bauaufsichtlichen Sicherungsverfügung; Geeignetheit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei Verfehlung des mit der Maßnahme verfolgten Zwecks; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Zulassung der Berufung; Bestimmtheit einer bauaufsichtlichen Sicherungsverfügung; Geeignetheit einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr bei Verfehlung des mit der Maßnahme verfolgten Zwecks; ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Ein anwaltlich nicht vertretener Kläger muss die Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags allerdings nur so weit darlegen, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 08.09.2008 - 3 PKH 3/08 -, Juris).

    Von diesem kann nicht verlangt werden, dass er die einzelnen Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO in der Weise darlegt, wie dies für den Zulassungsantrag selbst erforderlich wäre (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO); es genügt, wenn sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ohne Belang (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.05.2007 - 2 L 28/07 -, Juris).

    Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deswegen gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher Erfolg versprechend erscheint, vielmehr muss auch die zuzulassende Berufung hinreichende Erfolgsaussicht bieten (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.05.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Der Bestimmtheitsgrundsatz (§ 37 Abs. 1 VwVfG) verlangt, dass der Entscheidungsinhalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus verständlich ist und den Adressaten in die Lage versetzt zu erkennen, was genau von ihm gefordert wird (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 338).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - 6 B 67.98 -, Juris, m. w. Nachw.; Beschl. d. Senats v. 21.02.2007 - 2 L 156/05 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 7 A 4491/99

    Bauordnungsrechtliche Verfügung des Teilabrisses eines Gebäudes im Wege der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Insoweit geht in die Prognose eine wertende Abwägung ein (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 26.03.2003 - 7 A 4491/99 -, NWVBl 2003, 386, m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00

    Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Verfügung)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Auch bei bauaufsichtlichen Anordnungen muss der Adressat in die Lage versetzt werden zu erkennen, was von ihm gefordert wird; der Verwaltungsakt muss eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein können (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.05.2000 - 10 B 306/06 -, BauR 2000, 1477).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - 6 B 67.98 -, Juris, m. w. Nachw.; Beschl. d. Senats v. 21.02.2007 - 2 L 156/05 -, Juris).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 2 L 15/10
    Auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.1990 - 2 B 37.90 -, DokBer B 1990, 198).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2002 - 2 L 242/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 18 A 1721/10

    Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S.d. § 124 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 8 A 2893/09.Z -, NJW 2010, 3530; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. April 2010 - 2 L 15/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - OVG 5 N 37.07 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. September 2001 - 1 Bf 113/99 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 21 S 00.30468 -, juris; Nds.OVG, Beschlüsse vom 17. Mai 1999 - 12 L 2133/99 - , juris, und vom 24. August 1998 - 12 M 3916/98 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1998 - 7 S 443/98 -, NVwZ-RR 1998, 598.
  • OVG Hamburg, 06.09.2018 - 4 Bf 265/18

    Darlegungspflicht eines anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers im

    Es ist aber nach der überwiegenden Rechtsprechung auch von einem anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten zumindest zu fordern, dass er aus laienhafter Sicht in groben Zügen darlegt, unter welchen sachlichen und rechtlichen Aspekten ihm die angefochtene Entscheidung angreifbar oder fehlerhaft erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2018, 5 PKH 8.17 D, juris Rn. 2; Beschl. v. 11.2.2015, 5 PKH 12.15 D, juris Rn. 2; OVG Münster, Beschl. v. 29.6.2018, 4 A 1654/18.A, juris Rn. 2;OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.4.2018, OVG 5 N 42.16, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 19.9.2017, 4 A 613/15, juris Rn. 5, 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 8.6.2016, 1 S 783/16, juris Rn. 22, m.w.N. zum Streitstand; OVG Münster, Beschl. v. 7.3.2014, 16 A 1386/13, juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.4.2010, 2 L 15/10, juris Rn. 2; OVG Schleswig, Beschl. v. 21.1.2004, 7 U 30/03, juris Rn. 6 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.8.1997, 12 L 3035/97, juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschl. v. 27.5.1997, 13 ZU 1213/97, juris Rn. 7, 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl. 2018, § 117 Rn. 21; a.A. und eine Prüfung von Amts wegen befürwortend: BVerwG, Beschl. v. 12.2.1965, V ER 224.64, NJW 1965, 1293 juris (LS); Beschl. v. 22.8.1990, 5 ER 640.90, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 6.12.2000, XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146, juris Rn. 9; OVG Bremen, Beschl. v. 4.10.2001, 1 B 361/1, juris Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.1998, 4 L 5475/97, juris Rn. 2; Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 117 Rn. 54; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124a Rn. 42, § 166 Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 2 L 2/16

    Anfechtung eines geänderten Kostenfestsetzungsbescheides; Verjährung von

    Es genügt, wenn sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrages das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 19.10.2014 - 2 L 15/10 -, juris, RdNr. 2, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2018 - 2 L 46/17

    Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge - bauaufsichtliche Verfügung und Auswahl

    Die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass in absehbarer Zeit ein Schaden eintritt (§ 3 Nr. 3 Buchstabe a) SOG LSA) verlangt im Übrigen nicht die Gewissheit, dass der Schaden eintreten werde; vielmehr ist der Eintritt eines Schadens schon bei einer nach der Lebenserfahrung begründeten Befürchtung der Gefahrenverwirklichung hinreichend wahrscheinlich (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.04.2010 - 2 L 15/10 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
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